Dniel Shahin: Spekulationen über neue Firma!

ist es vielleicht schon bekannt? So erreichte uns am heutigen Morgen eine E-Mail!
Weiter heisst es dann in der E-Mail…………… Daniel Shahin macht seinen Laden (Carpediem Vertriebsgesellschaft mbH) dicht. Alle Mitarbeiter haben schon ihre Kündigung bekommen. Er will zusammen mit alten Weggefährten einen neuen Laden aufziehen namens Deutsches Vermögensbildungs-Institut (DVI), und dieses Unternehmen soll zusammen mit der Reklamezeitschrift „Der Freie Berater“ und der Anlagegesellschaft CIS AG ganz unaufällig im Hintergrund werkeln. Bei einer Persönlichkeit wie Shahin ist das natürlich schwer glaubhaft. Man darf gespannt sein.
Zitat Ende

Weiss einer unserer User mehr darüber? dann bitte eine kurze Mail an unsere Redaktion!

28 Comments

  1. iris j. Montag, 20.01.2014 at 18:22 - Reply

    Habe Anfang 2013 auch eine Aufforderung zur Zahlung von 199,00€ bekommen.Auf meinen Widerspruch kam die Antwort ,Carpe Diem hätte eine Klausel im Vertrag welche nicht umgangen werden kann.
    Ich fand ein – dieses – Urteil,schickte es los ,und Ruhe ist !!
    …………………………………………
    Widerrufsrecht darf nicht durch AGB ausgeschlossen werden
    Das gesetzliche Widerrufsrecht lässt sich nicht durch einen Hinweis auf die AGB „aushebeln“. Rechtlich gilt: Eine Klausel mit einem Verzicht auf das Widerrufsrecht ist schon deswegen unwirksam, weil sie gegen die gesetzliche und nach § 312f BGB nicht dispositive Einräumung eines Widerrufsrechtes im Sinne des § 355 BGB gemäß § 312d Absatz 1 BGB verstößt.
    Diese allgemeine Rechtsmeinung vertritt auch das Landgericht Mannheim in den Urteilen vom 14.01.2010 (Az. 10 S 53/09)

    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/online/verzicht-auf-widerruf.htm#ixzz2MnsWtiMH

  2. klaudia Dienstag, 29.10.2013 at 16:47 - Reply

    i habe gleich mein Mann gesagt ,das ist alles grosse LÜGE aber er war so naiv und gut gläubig ,da kann man nichts sagen

  3. un verschämt Mittwoch, 06.02.2013 at 18:01 - Reply

    Hab mir 2009 das Spektakel angehört,aber zum Glück nicht eingestiegen ,denn im Internet hab ich über die Machenschaften des Daniel Shahin gelesen !! Nun soll er unter einem anderen Firmennamen wieder Geld eintreiben …wollen.Ich wurde aufgefordert 199,00€ zu zahlen. Ich frage mich nur für was ??????

  4. R.B. Mittwoch, 06.02.2013 at 17:55 - Reply

    Habe heute auch Post bekommen,ich soll 199,00€ für eine offene Vorderung bezahlen.Ich war 2009 auf einer Veranstaltung und habe zugehört… habe aber am selben Abend noch im Internet gelesen was \ Herr Sahin D.\ treibt Die Vereinbarung die man für die Veranstaltung unterschreiben mußte habe ich am nächsten Tag sofort per Einschreiben widerrufen.
    Jetzt versucht er unter neuem Firmennamen schon wieder unberechtigt Geld einzufordern.Ich glaubs ja nicht…!!!!

  5. lori Dienstag, 15.01.2013 at 19:23 - Reply

    Hallo, brauche dringend eure Hilfe!
    Suche die Firma Der freie Berater mit GF Daniel Shahin. Hat jemand aktuelle Kontaktdaten?

  6. Meike Sonntag, 11.11.2012 at 23:48 - Reply

    Ah – da entpuppt sich einer…, vielleicht der Rest vom Schützenfest :-)
    Die Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur sollte mal „zuschlagen“ und den letzten Paragraphenwinker mal seine Schulden bei den Anlegern abarbeiten lassen-bei den Ergebnissen reichts wohl kaum am PC rumzudrohen-alles langweilig geworden ! Jetzt dazu stehen :-)

  7. Wichtiger Hinweis Samstag, 10.11.2012 at 14:00 - Reply

    § 187 StGBVerleumdung

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“

  8. Recht auf Durchblick Freitag, 09.11.2012 at 22:59 - Reply

    Die Zeitschrift „Der Freie Berater“ sollte sich überlegen ob sie weiterhin mit Shahin zusammen arbeitet. Subjektiv gesehen könnte das den Ruf schädigen.
    Soweit bekannt ist, haben durch das Konzept von Shahin´s Carpediem sehr viele Anleger viel Geld verloren.

    In wieweit eine evtl. neue Firma von Herrn Shahin seriös arbeitet, steht in den Sternen.
    Sowas merkt man leider erst, wenn es zu spät ist!

    Es grüßt
    Recht auf Durchblick
    https://www.facebook.com/Verbraucherblog

  9. neugierig Freitag, 09.11.2012 at 20:30 - Reply

    @abgezockt Hast du das Aktenzeichen der Verurteilung „des Quinz“. Würde mich interessieren ob deine Aussage haltbar ist.

  10. abgezockt Montag, 29.10.2012 at 09:36 - Reply

    Schaut mal, was ich bei Gute Frage gefunden habe. Da stehen auch ein Haufen guter Informationen unter der Rupbrik Carpe Diem Geschädigte drin.

    Habe ein paar neue Informationen für euch. Erstens der Q., der die Carpe Diem in München geleitet hat ist wegen verurteilt worden. Man konnte ihm nachweisen, dass er Anleger getäuscht hat. Davor war er an Goldgeschichten beteiligt, wo einige andere Opfer ihren Kopf hinhalten durften und viele Jahre Gefängnis bekommen haben. Das bedeutet zweierlei. Erstens könnt ihr damit rechnen, dass das ziemlich kriminelle Typen sind, die die Veranstaltungen gemacht haben und wegen ihrer Vorgeschichte auch nicht so glaubwürdig sind vor Gericht. Zweitens, dass es möglich ist Anlegertäuschung vor Gericht glaubhaft nachzuweisen und die Leute tatsächlich verurteilt werden. Und das wiederum bedeutet, dass ihr generell gute Chancen habt vor Gericht anzugeben, dass ihr getäuscht worden seit. Außerdem scheinen alle Mitarbeiter die da fest bei Carpe Diem angestellt waren, um ihr Geld betrogen worden zu sein. Am Wochenende habe ich wieder gehört, dass der zweite Typ der die Veranstaltung in München geleitet hat gegen Shahin vor Gericht zieht und von anderen Leuten habe ich auch mitbekommen, dass es auch den anderen fest Angestellten so ging. Das Gesindel ist sich also auch untereinander uneins und die Betrügereinheitsfront wankt. Das könnte eventuell auch von Vorteil für euch sein. Drittens noch eine Information zu den 199 Euro. Der, der mich da mit hingenommen hat, hat mir von der Auskunft seines Anwalts erzählt. Der meinte, dass die die 199 Euro nicht verlangen können, weil keine Leistung von denen gekommen ist. Eine Veranstaltung für Mitarbeiter hätte auch ohne euch stattgefunden und liegt in derem INteresse. Das ist also gar keine Leistung, die das rechtfertigt, meinte der Anwalt. Also das ist jetzt eine Anwaltseinschätzung. Kein Gerichtsurteil. Tatsache aber ist, dass die 199 Euro Forderung wahrscheinlich generell nicht so eindeutig ist. Er meinte, dass Shahin einfach auf die Dummheit der Leute zielt. Wenn jemand von euch einen 199 Euro Brief ins Haus bekommt, dann muss er auf jeden Fall widersprechen. Am Besten Einschreiben mit Rückschein. Dann kann das Mahnverfahren nicht mehr laufen, meinte der Anwalt und die können nur noch übers Gericht gehen. Das aber werden die wohl nicht tun. Es gibt ja auch noch kein einziges Urteil wegen 199 Euro und ich habe auch schon ewig nichts mehr gehört. Und ihr könnt sicher sein, sollte Shahin die 199 Euro Geschichte ein einziges Mal vor Gericht durchgesetzt haben, würde das Urteil in jedem Brief beiliegen. So machen es solche Firmen, um die Leute mit Gerichtsurteilen weiter einzuschüchtern und zahlungsbereiter zu machen. Auch BstID erzählt mir jedes Mal, dass sein Anwalt sich sicher ist, dass die weder was wegen der Kündigung der Versicherungen noch wegen der 199 Euro verlangen können. Also haben wir schon zwei Anwaltseinschätzungen, die sich sicher sind.

    Anmerkung der Redaktion: der Text wurde von usn abgeändert da sich ein Betroffener dazu bei uns gemeldet hat, udn versichert hat, dass es sich um unwahre Behauptungen handelt. Unserer Seits wurde daher der strafrechtlich relevante Begruff herausgenommen. Sollte der Verfasser des Kommentars ein Aktenzeichen zu den Vorwürfen haben und uns zur Verfügung stellen, dann nehmen wird natürlich gerne wieder Online.Vielen Dank für das Verständnis.

  11. Kuckuck Montag, 15.10.2012 at 22:19 - Reply

    http://www.kanzleimitte.de/bundesgerichtshof-stellt-eine-haftung-der-gruendungsgesellschafter-fuer-fehlerhafte-anlageberatung-fest-_1294.html

    Wenn noch jemand, seitens der Carpediem,… bzw. was übrig blieb (1 Mann-Betrieb) gegen seine früheren Angestellten vorgehen will, hat nichts aus obigem Urteil kapiert. Die Schuldverschiebung ist bestimmt wieder ein blöff; das Image wird nicht mehr aufpoliert. Der Ball sollte flacher gehalten werden, denn der Schuss kann nur nach hinten losgehen-was auch nur gerecht wäre, denn von den Leuten die ehrlich und hart ihr Geld verdienen müssen, kann das Geld so nicht aus der Tasche gezogen werden und dann noch großkotzig einen auf dicke Hose und übergebildet machen-geht nicht gut. Die Assistenten haben duch die Falschberatung mit Sicherheit ihre Familie und Freunde zur Unterschrift veranlasst. Nach dem Urteil können endlich der oder die Verantwortlichen belangt werden.

  12. rammi Montag, 15.10.2012 at 13:25 - Reply

    Das Witzige ist, keiner der Scheinfirmen die für Carpediem gearbeitet hatten gibt es nicht mehr?????
    Wie ich jetzt weiß hat die Carpediem alle Sprecher und Führungen gegündigt und einige sollen sogar gegen Carpediem vor Gericht gezogen sein.

    Ein Grund sei, das die Sprecher die gleichzeitig die großen Vorgesetzten
    der Anlagen GHB08/09 waren viele viele fehler gemacht haben sollen.

    Das ende vom Lied, jeder der damals irgendwas gemacht, gezeichnet, oder nur auf eine angebliche kostenlose Infoveranstaltung der aufklährung dabei war, soll jetzt für alles gerade stehen.

    Viele Zeugen und auch Ich (auch Händyaufnahmen) kann mich noch sehr genau erinnern wie Diese Sprecher, Vertriebvorgestzten immer wieder erwähnt haben das diese Anlage gerade 20 bis 21 % macht, und es sei jetzt dumm dieses nicht zu Zeichen. Alles was dort in den Hinterhöfen oder Nachts In angemieteten Firmenräumen wie in Augsburg, wurde alles von Hern Vogel seinen Sohn auf Videos für Herrn Shahin als beweiß für spätere Gerichtsvorwürfe gegen Kläger aufgenommen. es wurde viel herraus geschnitten, was vor Gericht für Carpediem schädlich gewesen wäre.

    (Wahrscheinlich war alles schädlich)

    Der große Witz ist jetzt!!! angeblich wie es vor Gericht von Anwälten der Carpediem gesagt wurde,, gab es NIEMALS Videoaufnahmen der Zeichnungen. Sogar die großen FGP ’s wie in Stuttgart wurden aufgenommen. Es ist auf jedenfall wichtig das ein jeder,,, wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte, auf eine Vorgehensweise erklärung besteht, so das man erkennt wie ein jeder auf die gleiche art und weise
    hinters Licht geführt wurde. Noch ein Witz ist der kongress der jeden Monat gemacht wurde, an denen man erkennen kann wie diese Sprecher Führungskräfte alle anwesenden möchtegern Vertriebspartner durch die Mangel genommen haben, und für’s Gehirn hat’s wieder gereicht bis zur nächsten Versammlungsfeier. da gibt es auch tonnenweise Videomaterial !!!

  13. Meike Sonntag, 14.10.2012 at 22:24 - Reply

    Zwischendurch ergreift mal ein Anhänger Partei, könnte ja auch ein Gründungsmitglied sein – das Lustige dabei ist, wie „diejenigen“, die verschuldeten „Firmen“ immer als so unbesiegbar und mächtig, wie in einem Märchen, darstellen. Ganz elegant sind immer die ausgeschriebenen Namen und wie sie sich immer als Märtyrer „zu erkennen geben“.
    Auf „Gute Frage“ findest Du auch ein Kommentar des Verantwortlichen, da kannst Dich kugeln.

  14. abgezockt Donnerstag, 11.10.2012 at 13:04 - Reply

    Ich habe da noch etwas auf Gute Frage gefunden!
    Lest euch einmal die Antwort von Geldretter durch. Und dann seht euch an, zu welchen Themen Geldretter hier geschrieben bzw. geantwortet hat. Alles hat ausschließlich mit Carpe Diem zu tun. Zum Teil outet er sich in Artiklen auch offen als Carpe Diem Mitarbeiter.
    Und jetzt lest euch einmal seine Antwort auf einen Hilferuf eines Carpediem Geschädigten durch:

    Antwort von Geldretter |13.12.2010 – 19:56Erster Fehler nicht gekündigt zu haben! Zweite Fehler nicht reagiert zu haben! Dritte Fehler das Schreiben der Anwältin nicht ernst genommen! Dann auch noch unklare Frage gestellt!!! Wie soll denn hier irgendjemand eine Antwort darauf geben!?! Eins ist klar die Carpediem GmbH geht gegen Milliarden schwäre Unternehmen und reicht gegen diesen Unsitten millionen von Klage ein, da werden die sich doch nicht wegen den 45€ selbst in den Bein pinkeln (sorry für den Ausdruck). Mein Vorschlag ist es Zahlen, sonst kommen Mahngebühren, Gerichtskosten etc. noch dazu. Allein an der Rechnungsnummer ist es zu erkennen, dass es hier um eine Dienstleistung handelt die im Jahre 2009 Innanspruch genommen wurde möglicherweise für die Vollverpflegung?!?
    .

    Ihr findet hier, dass er so tut als hätte er nichts mit Carpe Diem persönlich zu tun. So viel zu Wahrheit, Klarheit und Ehrlichkeit.

    Außerdem seht ihr die zahlreichen Rechtschreibfehler und die Grammatik dieses Proleten. Natürlich muss man kein Journalist sein, um in der Finanzbranche tätig zu sein. Aber wenn ich der deutschen Sprache nicht mal in ihren Grundlagen mächtig bin, mir also elementarste Grundbildung fehlt, dann kann ich erst recht nicht irgendwelche Spezialkompetenzen haben. Und wenn ich die nicht habe, dann kann ichauch nicht Menschen helfen ihr Geld erfolgreich anzulegen. Aber betrügen kann ich Leute.

  15. Meike Montag, 08.10.2012 at 22:44 - Reply

    Gott sei Dank werden die Menschen klüger, die Methoden sind veraltet und meist illegal. Die Leute wurden getäuscht u.a. durch die Falschberatungen, so um ihr Geld betrogen.
    Bleibt zu hoffen, dass die Geschädigten über die Privathaftung der Verantwortlichen oder Berater an ihr Geld wieder kommen wollen. Das sagt doch schon der Menschenverstand dass man mit teilweise nicht eingetragenen Firmen ángebliche Forderungen geltend macht, die ganze Firma kahl macht, den Schwerbenhaufen liegen lässt und dann lustig in einer anderen Firma weiter die fragwürdigen Forderungen eintreiben will-Hallo ! Wo ist das Gehirn ?!

  16. abgezockt Montag, 08.10.2012 at 08:45 - Reply

    Zu den 199 Euro!

    Ich war auf der Veranstaltug einmal. Und ich habe definitiv nur das Kreuz gemacht bei kostenlosem Kundenworkshop. Dafür habe ich sogar einen Zeugen. Das Kreuz für Mitarbeiter wurde von denen bei mir gemacht. Ich habe schon mehrere solcher Fälle im Internet gelesen. Falls es jemandem von euch genau so geht, sollte er sich auch wehren. Umso mehr solcher Fälle zur Anzeige kommen oder vor Gericht verhandelt werden müssen, umso glaubwürdiger ist das was wir sagen. Zahlen sollte keiner von euch.
    Shahin und Konsorten haben schon viel an Glaubwürdigkeit eingebüßt und büßen weiter ein. Man sollte alles sammeln und dann steht vor Gericht Aussage gegen Aussage und der Richter wird dann eher uns glauben als dem. Und wenn jemand von euch bei Mitarbeiterworkshops war, dann ist es auch noch glaubwürdig, dass man euch falsch informiert hat, was ich noch häufiger hier lese. Das wäre dann auch ein Fall für Gericht. Eine soche Masse an Betrogenen erhöht ebenfalls die Glaubwürdigkeit des Einzelnen enorm.

  17. Tante Emma Montag, 01.10.2012 at 19:16 - Reply

    Hallo,

    die „Ernsthaftigkeit“ der Forderung nach dieser langen Zeit ist nicht mehr gegeben; gibts die Vereinbarung des Kaufpreises der Forderung schon ? Kannst eher mal die Basis betrachten, hast ja Zeit ist eh alles ´ne Luftnummer-legst bestimmt immer schön Widerspruch ein. ;-)

    Guck ma ob so weiterkommst:
    http://www.trenkler.de/news/article/cis-deutschland-ag-ohne-vollmacht-premium-renditefonds-10-ag-co-kg-existiert-nicht.html

    Grüßle

    Gruß

  18. Wooze Dienstag, 25.09.2012 at 01:10 - Reply

    So, ich habe mich mal intensiv umgeschaut nach weiteren Personen die das Problem mit dem CD –> DSI Factoring haben.

    Es scheint so, als würden hier ausschließlich die Beträge der Aufnahme als Assistent betrachtet. Ich zitiere im Folgenden den Wortlaut auf der Vereinbarung, die man im Rahmen des Ganzen unterzeichnet hat:

    „Der neue Geschäftspartner (GP) zahlt für die Aufnahme als neuen Assistenten eine einmalige Gebühr in Höhe von 199 Euro, die mit Zeichnung der vorliegenden Vereinbarung unwiderruflich fällig wird und dem GP in dessen GP-Konto eingebucht wird. Der GP wird als selbstständiger Handelsvertreter werbend für die Gesellschaft tätig. Für seine Tätigkeit erhält er als Assistent 10 Euro je Punkt (Berechnung von Punkten siehe interner Bereich der Internetseite der Gesellschaft) zustande gekommenes Geschäft. Die Auszahlung findet wöchentlich statt. Das Provisionskonto des GP wird als Kontokorrentkonto geführt. Auf diesem werden sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung verbucht.“

    Wie man merkt ist der Satz mit der Klammer fehlerhaft.
    […]erhält er als Assistent 10 Euro je Punkt zustande gekommenes Geschäft. Abgesehen davon klärt diese Absatz über Rechte und Pflichten beider Parteien auf.

    Nun zu meiner Erkenntnis durch Recherche:
    In verschiedenen Foren ist von verschiedenen Beträgen die Rede. Ich las 99 Euro, 112 Euro und andere Beträge. Verstärkt liest man jedoch von den vollen 199 Euro. Ich gehe davon aus, dass Personen die tatsächlich in der Lage waren jemanden zu werben (aka jemanden zum Abschluss eines Garantie Hebelplans gebracht haben) wirklich nur die Differenz aus den ursprünglichen 199 Euro und der Wertigkeit des vermittelten Vertrags bezahlen sollen. Bedeutet also, dass jemand der 2-3 Personen geworben hat theoretisch kein Schreiben mehr bekommen haben sollte, da sein GP-Konto ausgeglichen sein müsste.

    Im Rahmen des Vertragswerkes das die Carpe Diem erstellt hat, ist das Procedere insoweit korrekt.

    Offene Fragen für mich sind hier:
    – Gibt es inzwischen eine Rechtsprechung zu Vertriebstätigkeiten, bei denen man eine Aufnahmegebühr zahlen muss, die hier greift und damit den Betrag an sich als nichtig erklärt
    – In wie weit ist Factoring „mit sich selbst“ möglich
    – Kann man CD einen Strick daraus drehen, dass sie im Vorfeld die Assistenten nicht informiert hat, dass sie den Geschäftsbetrieb einstellt und man nicht darauf hingewiesen wurde, sein Konto auszugleichen.
    – Selbst wenn obiges möglich ist, inwieweit tangiert dies die Forderung der DSI?

    Die Lage ist relativ vertrackt und spricht selbst bei genauerer Betrachtung zunächst FÜR die DSI. Ich muss aber dazu sagen, dass ich zwar im Rahmen des Studiums Juravorlesungen besucht habe, allerdings fern davon bin ein Jurist zu sein.

    Hoffe die zusätzlichen Infos helfen Dir Tantchen :)

  19. Tante Emma Montag, 24.09.2012 at 18:44 - Reply

    Sehr fragwürdige Geschichte wieder. Denke dass die Betroffenen verunsichert sind, da wie gehabt wieder mit der vertraglichen Unfehlbarkeit propagandiert wird-wobei die veröffentlichten Gerichtsurteile das Gegenteil beweisen. Natürlich wird versucht die finanziellen Mittel zu beschaffen, frei nach dem Motto „ist der Ruf erst ruiniert lebt sichs völlig ungeniert“. Es wird selbst behauptet, dass die Forderungen verkauft sind-und wenn schon…als amtliche Mitteilung wäre das glaubhafter (nicht mal von einem Anwalt erstellt). Ob das Ganze haltbar ist, entscheiden nicht die, sondern einige Instanzen drüber. Bei der Verhandlung sollten sie auch die erwähnte „Anlage der separaten Vereinbarung“ über den Forderungsverkauf zur Prüfung erstellt haben, sonst endet auch das wie das „Hornberger Schießen“. Sofern der Mahnbescheid kommt und der Widerspruch rechtzeitig gemacht wird entscheidet es sowiso ein Richter, was in diesem Fall für die Geprellten sehr gut ist. Somit hat man einen amtlichen Schlussstrich und die Chance, dass die Staatsanwaltschaft die Akten vom Zoll prüfen lässt. Die Haftung mit dem Privatvermögen der Verantwortlichen wäre auch denkbar. Natürlich kostet es Geld, aber wenn er es bekommt ist es auch weg und wer von denen verspricht, dass es dann aufhört ? Meine Vorstellung ist: Die sind mit der übrig gebliebenen Besetzung ins Nebenbüro eines anderen Vermieters, der vielleicht seine Miete nicht pünktlich will-Verwaltungschaos pur-ansonsten Fluktuation ohne Ende, da jeder sein erhofften Managerposten nicht bekommt.
    Kannst mir gern mehr Info geben, finde ich gut was Du schreibst.

  20. Wooze Montag, 24.09.2012 at 14:10 - Reply

    Ja, die 199 Euro Gebühr für die Aufnahme als „Assistent“ von der behauptet wurde, dass sie nie einzogen wird und nur ein negatives Startkapital sei.
    Ich sehe da allerdings auf den ersten Blick keine Lücke im Vertragswerk.
    Ich habe die Durchschläge der Vereinbarung da.
    Die Frage die sich hier jedoch stellt inwiefern das Verkaufen von Forderungen mehr oder minder „an sich selbst“ in Ordnung ist und ob durch die Tatsache, dass die Forderung nun quasi gegenüber einer nicht mehr existierenden Firma bestanden hat nun überhaupt eingezogen werden kann. Da von einer Art „Kontokorrentkonto“ die Rede war, welches ja praktisch mit Firmenauflösung ebenfalls aufgelöst sein müsste.

  21. Tante Emma Sonntag, 23.09.2012 at 00:46 - Reply

    Wooze

    Will er von Dir auch Geld ?! Ganz schön frech ! Was tust Du dagegen ? Mich kann der ehrlich gesagt mal, soll seine Versprechen bei den Anlegern erst mal nachkommen.
    Mit mir kann er vors Gericht – eine Betrugsanzeige gibts zum warm werden noch dazu. Ich kann die billigen Bettelschreiben von denen nicht mehr sehen… Glaub dem seine Rechtsschutzversicherung macht auch schon lange nicht mehr mit.

  22. Björn Hiemer Samstag, 22.09.2012 at 01:56 - Reply

    Die Webseite dvigmbh.de ist endlich online. Shahin taucht aber im Impressum nicht auf, und im Text ist die Rede, die DVI GmbH sei „ursprünglich“ 2001 gegründet worden. Obwohl Shahin dort die Fäden zieht, soll er mit keinem Wort erwähnt werden.

  23. Wooze Freitag, 21.09.2012 at 20:06 - Reply

    edit zu vorher: ich habe die Unterschriften in spitze Klammern gesetzt, daher waren sie verschwunden. Es handelt sich beides male um die selbe, mit Sicherheit einfach reinkopierte Unterschrift. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um die Unterschrift von Daniel Shahin.

    Natürlich war das nur eines von zwei Schreiben die im Paket kamen.
    Im zweiten Dokument möchten sie nun eben die im ersten Schreiben genannten Forderungen eintreiben. Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Negativsaldo“ auf dem Provisionskonto. Diejenigen die also bei der Infoveranstaltung angegeben haben Assistenten sein zu wollen, haben mit einem „Startkapital“ von -199 EUR begonnen. Wer dann nicht im Vertrieb für die CARPEDIEM tätig wurde und durch den An- und Verkauf und Verträgen Provisionen erwirtschaftet hat ist von diesem Betrag auch nicht runtergekommen.

    Bei Abschluss wurde selbstverständlich versichert, dass die CARPEDIEM diesen Betrag nie einziehen würde – stimmt auch so weit, denn die CARPEDIEM zieht den Betrag auch nicht ein. Man schließt die eine Firma, öffnet eine neue und lässt diese den Betrag einziehen. Man hat 10 Tage Zeit den offenen Betrag zu begleichen, ein Formular auf dem sie eine „humane Ratenzahlung“ anbieten ist auch gleich dabei.

    Auf diese Weise, so nehme ich an, sollen alle die niemals als Vertriebleute für CARPEDIEM aktiv wurden zur Kasse gebeten werden.

    Für Leute denen ähnliches passiert ist, ich hab mal ein paar Foren zusammengetragen, wo aktuell gepostet wird und ein Gerichtsurteil.

    http://www.fachanwaelte-bruns.de/interessante_gerichtsentscheidungen_aus_unserer_praxis_/index.htm

    http://www.betrugsopferforum.com/betroffenen-carpe-diem-meldet-euch-hilfe-kuendigung-1184.html

    http://www.betrugsopferforum.com/versicherungsbetrug-altersvorsorge-carpediem-792-2.html

    http://www.gutefrage.net/tipp/hilfe-fuer-carpe-diem-ex-mitarbeiter-und-geschaedigte

    Spread the word!

  24. Wooze Freitag, 21.09.2012 at 19:57 - Reply

    Seit heute (21.09.2012) ist es offiziell., anbei der Text der heute bei mir im Briefkasten lag.

    Vereinbarung zwischen
    CARPEDIEM Vetriebsgesellschaft mbH
    Steinheimer Str. 117, 63500 Seligenstadt
    und
    DSI GmbH
    Steinheimer Str. 117, 63500 Seligenstadt

    Die CARPEDIEM Vertriebgesellschaft mbH hat diverse offene Forderungen gegenüber Verbraucher, die Lebensversicherungen und ggf. andere Sparverträge an die CARPEDIEM Vertriebgesellschaft mbH veräußert haben. Die Forderungen ergeben sich aus geschlossenen Kauffverträgen hinsichtlich Verkauf und Verpfändung aller REchte.
    Die CARPEDIEM Vertriebsgesellschaft mbH hat ihren Geschäftsbetrieb zum 31.08.2012 eingestellt.
    Die CARPEDIEM Vertriebgesellschaft mbH verkauft hiermit sämtliche vorgenannten Forderungen an die DSI GmbH, Steinheimer Str. 117, 63500 Seligenstadt. Der Kaufpreis wird in einer separaten Vereinbarung / Anlage geregelt. Die CARPEDIEM Vertriebsgesellschaft mbH tritt somit sämtliche Ansprüche aus den zuvor genannten Verträgen an die DSI GmbH ab.

    Seligenstadt, 15.09.2012

    (Unterschrift CARPEDIEM Vertriebgesellschaft mbH)

    (Unterschrift DSI GmbH

  25. Sammi70 Sonntag, 16.09.2012 at 18:47 - Reply

    Moin!

    Für welche Firma möcht er welche Forderung stellen ? Die Handelsregisternummer 40699 ist für die Firma oder Firmen gelöscht, heißt das die gibts dann nicht mehr ? Haftet er jetzt privat ? Wenn dann die Leute ihre Anteile einklagen würden wäre das bei den Versprechen nur gerecht. Aus mit der Dekadenz :-)

  26. Kuckuck Samstag, 15.09.2012 at 13:44 - Reply

    Hallo !

    Ich meine gelesen zu haben, dass die „Mitarbeiter“ selber gekündigt haben, jedoch er dann eine Kündigung zurückgeschrieben hat; wer weiß was er sich da erschleichen will.
    Würde ja passen, das gleiche System versucht er ja mit den Anlegern zu machen, da will er nach Widerspruch/Kündigung auch einen 4-stelligen Wucherbetrag einstreichen. Zu Unrecht, wenn ich einen Apfel kaufe, will ich keine Nuss. Die „neuen Weggefährten“ müssten die Geldbörse aber ganz schön durchgeladen haben, denn die Show der neuen Firma muss etwas aufwendiger gestaltet werden. Verschiedene Anwälte sind derzeit aktiv, war ja klar dass die Leute ihr Geld wieder wollen wenn die Versprechen nicht mal im Ansatz eingehalten werden. Hoffentlich bekommt er Massen Titel an den Hals.

  27. Magdalena Samstag, 15.09.2012 at 00:29 - Reply

    Sowas gibts heutzutage noch bei uns :

    http://www.youtube.com/watch?v=XrHYcSxjeoM

    Ein großer Schwätzer, hats halt nicht gebacken bekommen, man sieht wie er dazu steht.

    Mahnbescheid – Schadensersatz – Verklagen die ganze Clique am Besten

    Soll für sein Geld arbeiten, nicht betteln, dann kann er auch zocken

  28. rammi Montag, 10.09.2012 at 14:31 - Reply

    Hi,
    Und die Finanierung für diesen Laden wird er jetzt durch das einklagen der 1000,den Eingeladen und Zeichner ,, die es nie sein wollten .Aber durch Stundenlanger Schönredung machte früher oder etwas später jeder Kopf was die Carpediem wollte…. Einen klaren Kopf hatte jeder erst nach zwei Wochen oder länger… , doch da war alles Zuspät ! Alle, die damals auf diese Einladungen dabei wahren,, bekommen derzeit Zahlungs Forderungen vom Geschäftsführer Der CIS – AG …. Daniel Shahin…..
    Dieser GHP 08 wurde zu 100 Prozent durch Gehirnwäsche zum Abschluss gebracht. Jedes Schreiben der CIS oder Capediem sollte Widersprochen werden,
    und Öffentlich …, um andere zu WAHRNEN !!!

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